Forschung
1. Bürgerliches Recht in rechtsvergleichender Perspektive
Das zentrale Forschungsgebiet der Juniorprofessur ist das Bürgerliche Recht in rechtsvergleichender Perspektive. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf dem Erbrecht in verschiedenen Rechtsordnungen. Die demographische Entwicklung sowie sich wandelnde gesellschaftliche Anschauungen zu familiärer Solidarität stellen das Erbrecht vor große Herausforderungen. Ein historisch-reflektierter und vergleichender Zugriff vermag hier historische Kontingenzen freizulegen und damit Regelungsoptionen für die Zukunft aufzuzeigen, etwa im Hinblick auf den Schutz Testierender vor unzulässiger Einflussnahme. Die Forschung der Juniorprofessur bewegt sich damit im Spannungsfeld zwischen gesellschaftspolitischen Ansprüchen an das Erbrecht und der Gewährleistung der Testierfreiheit.
Ergänzt wird die rechtsvergleichende Forschung der Juniorprofessur durch Arbeiten zu den Grundlagen des Privatrechts im Lichte seiner fortschreitenden Internationalisierung und Europäisierung. Hier stellen sich aus vergleichender und europäischer Perspektive grundlegende Fragen, etwa zur Rolle von Ermessensspielräumen oder des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Privatrecht sowie zu Auswirkungen der Digitalisierung auf klassische zivilrechtliche Fragestellungen.
2. Internationales Einheitsprivatrecht
Das internationale Einheitsprivatrecht bildet ein weiteres wichtiges Forschungsgebiet der Juniorprofessur. Im Zentrum des Forschungsinteresses steht dabei das Wiener UN-Kaufrecht (CISG) sowohl im Hinblick auf klassische Themen der Ausgestaltung des Rechtsbehelfssystems des Übereinkommens als auch in seinen Bezügen zum Völkerrecht (z. B. Status von Taiwan unter dem CISG) oder zum internationalen Verfahrensrecht.
Über das CISG hinaus gilt das Forschungsinteresse der Juniorprofessur den Grundlagen des internationalen Einheitsrechts. Ein wesentliches Thema war in den letzten Jahren die Betrachtung des materiellen Einheitsrechts durch die Linse der Arbeit der internationalen Organisationen, die sich der Rechtsvereinheitlichung im (Internationalen) Privatrecht verschrieben haben. Umfassende Sammelbände sind entstanden zur Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) sowie zur United Nations Commission on International Trade Law (UNCITRAL). Die Trilogie wurde im April 2024 mit dem Band zum International Institute for the Unification of Private Law (UNIDROIT) abgeschlossen. Ein wichtiges Thema für zukünftige Forschungsvorhaben ist die Bedeutung des internationalen Einheitsrechts für die ökologische Transformation, insbesondere im Hinblick auf nachhaltige Wertschöpfungsketten.
3. Internationales Privatrecht
Das dritte Forschungsgebiet bildet das Internationale Privatrecht. Neben dem Internationalen Privat- und Verfahrensrecht der Europäischen Union ist die Arbeit auch hier von einheitsrechtlichen und rechtsvergleichenden Perspektiven gekennzeichnet. Hier profitiert die Forschung von vielfältigen Schnittmengen mit den sachrechtlichen Themen, etwa im Bereich des internationalen Erbrechts.
4. Recht des internationalen Sports
In den nächsten Jahren wird schließlich das Recht des internationalen Sports ein wichtiges Forschungsgebiet der Juniorprofessur darstellen. Wenige Themen vermögen Menschen über kulturelle und nationale Grenzen hinweg so zu verbinden wie der Sport. Internationale Sportwettbewerbe bieten jedoch nicht nur Gelegenheit zu kulturellem Austausch, sondern werfen auch vielfältige Rechtsfragen auf. Diesen Fragen wird sich die Juniorprofessur zuwenden. In Übereinstimmung mit dem internationalen Profil werden die internationalen Bezüge des Sports im Mittelpunkt der Forschung stehen, etwa das internationale System der Streitbeilegung im Sport. Zudem eröffnet das Sportrecht vielfältige interdisziplinäre Anknüpfungspunkte zu den Sportwissenschaften und der Sportökonomie.
Einen umfassenden Überblick über die Forschung der Juniorprofessur bietet das Publikationsverzeichnis.